Politik

Staatsrechtler kritisiert Merkels Umgang mit Deutscher Umwelthilfe

Angela Merkel am 07.12.2018
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Staatsrechtler und Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Joachim Wieland, hat sich kritisch zum Vorgehen der Bundesregierung gegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geäußert. "Selbstverständlich können die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung insgesamt sich darüber kundig machen, dass die zuständigen Finanzbehörden die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe festgestellt haben", sagte Wieland dem "Handelsblatt".
Hintergrund ist die Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die Gemeinnützigkeit der DUH in den Blick zu nehmen. Auf die Feststellung bestehe aber ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen wie bei der Deutschen Umwelthilfe erfüllt sind. Merkel hatte bei einer Regierungsbefragung am Mittwoch im Bundestag zu einem Parteitagsbeschluss der CDU Bezug genommen, wonach die Gemeinnützigkeit der DUH geprüft werden soll. "Auch wenn von den Finanzbehörden die Gemeinnützigkeit festgestellt wird, entbindet uns dies nicht davon, uns das mal näher anzugucken", sagte die Kanzlerin. "Die Überprüfung von staatlicher Seite, ob die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt sind, und die politische Einschätzung, dass sie nicht erfüllt sind, müssen wir jetzt in Einklang bringen. Deshalb werden wir uns das regierungsseitig anschauen", so Merkel weiter. Wieland warnte vor einem Rechtsbruch. "Im Rechtsstaat steht die Erfüllung von Rechtsansprüchen nicht im politischen Ermessen, sondern Rechtsansprüche sind unabhängig von politischen Erwägungen nach Recht und Gesetz durchzusetzen", sagte der Jurist dem "Handelsblatt". Es sei deshalb zu hoffen, dass die Regierung das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung auch dann beachte, wenn ihre politischen Ziele verfehlt werden. Jedenfalls könne "regierungsseitig mit Blick auf die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe nichts unternommen werden, was rechtmäßig wäre", so Wieland weiter.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.